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Geocaching in der Steiermark
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 Betreff des Beitrags: Re: Geocaching Gegenbewegungen
BeitragVerfasst: Donnerstag 1. Juli 2010, 20:38 
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PlanetEarth hat geschrieben:
Ich kann die Aussagen vom Inspekta nur bestätigen. JEDE Internetseite braucht lt. österr. Recht ein Impressum. Bei Firmen kommt zu den Kontaktangaben noch die Firmenbuchnummer etc. hinzu...

Alles hier nachzulesen: http://www.internet4jurists.at/

Hmm, schon sehr seltsam ... sich auf eine Quelle zu beziehen die man augenscheinlich selbst nicht gelesen hat. :nixweiss:

Zumindest nicht --> hier.

Man bräuchte eigentlich auch gar nicht weit lesen, der 1. Absatz reicht schon:
i4j.at hat geschrieben:
Die "Impressumspflicht" des Website-Betreibers (Informationspflicht) ist im E-Commerce-Gesetz (ECG) geregelt. Sie ist davon abhängig, ob das ECG auf eine Website anwendbar ist, d.h. ob es sich bei der Website um einen im weitesten Sinn kommerziellen Dienst handelt.


Einzig aus dem Mediengesetz könnte bei einem Newsletter (worunter eventuell ein Blog fallen könnte) ein Impressum gefordert sein ... ansonsten nur eine wesentlich harmlosere Offenlegungspflicht:
i4j.at hat geschrieben:
Mit der Mediengesetznovelle 2005 (in Kraft seit 1.7.2005 fallen wiederkehrende Medien nach § 1 Z 5a lit c MedienG (z.B. Newsletter) auch unter die Impressumpflicht, nicht jedoch Websites. Auch für Websites gilt allerdings die neue Offenlegungspflicht nach § 25. Der Umfang richtet sich dabei nach der Ausrichtung der Website (meinungsbeeinflussend oder nicht); jedenfalls sind aber Name und Wohnort bzw. Firma und Sitz anzugeben.


Mah, ich hasse dieses Juristen'deutsch'...

orotl

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 Betreff des Beitrags: Re: Geocaching Gegenbewegungen
BeitragVerfasst: Freitag 2. Juli 2010, 07:37 
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PlanetEarth hat geschrieben:
Ich kann die Aussagen vom Inspekta nur bestätigen. JEDE Internetseite braucht lt. österr. Recht ein Impressum. Bei Firmen kommt zu den Kontaktangaben noch die Firmenbuchnummer etc. hinzu...

Alles hier nachzulesen: http://www.internet4jurists.at/

PlanetEarth


Super Link! Danke! Hab ich gleich mal gebookmarkt.

Das ganze beruht auf einem typisch österreichischen Gesetz. Also extrem verwirrend. ;)

http://www.internet4jurists.at/news/aktuell64.htm

Einziges Problem ist nur das die Seite halt nicht in Österreich gehostet wird. (Wir Orotl schon angemerkt hat.) Damit wird man ihn wohl nicht belangen können. :(

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 Betreff des Beitrags: Re: Geocaching Gegenbewegungen
BeitragVerfasst: Samstag 3. Juli 2010, 02:00 
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@orotl: Ich hasse das Juristendeutsch auch. Und ja, ich habe internet4jurists gelesen, mehrfach...

Zur Impressumspflicht: Da wir hier kein Juristenforum sind, habe ich Impressumspflicht und Offenlegunspflicht in einen Topf geworfen, was aber wie geschrieben wurde, natürlich unterschiedlich ist.

Siehe auch:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassun ... r=10000719

D.h. Jede Webseite (§1/1/5a/b) unterliegt nach §25 der Offenlegungspflicht. Wenn die Seite nicht meinungsbeeinflussend ist, dann genügen die einfachen Angaben (Name, Ort)...

Ich halte die Seiten von Anticacher jedenfalls schon für meinungsbeeinflussend...

Andererseits gilt deutsches Recht, und da kenn ich mich überhaupt nicht aus...

PlanetEarth

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 Betreff des Beitrags: Re: Geocaching Gegenbewegungen
BeitragVerfasst: Samstag 3. Juli 2010, 02:08 
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Ich habe nochwas gefunden, was vielleicht einfacher zu verstehen ist:

http://www.internet4jurists.at/news/aktuell65a.htm

Aber vielleicht kann ja ime mehr dazu sagen...

PlanetEarth

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 Betreff des Beitrags: Re: Geocaching Gegenbewegungen
BeitragVerfasst: Samstag 3. Juli 2010, 19:13 
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PlanetEarth hat geschrieben:
@orotl: Ich hasse das Juristendeutsch auch. Und ja, ich habe internet4jurists gelesen, mehrfach...

Zur Impressumspflicht: Da wir hier kein Juristenforum sind, habe ich Impressumspflicht und Offenlegunspflicht in einen Topf geworfen, was aber wie geschrieben wurde, natürlich unterschiedlich ist.

Naja, ich bin zwar auch kein Jurist, aber der Unterschied zwischen Impressum und Offenlegungspflicht ist selbst für mich leicht verständlich.
Uuund: von essentieller Bedeutung ;-)


Zitat:
D.h. Jede Webseite (§1/1/5a/b) unterliegt nach §25 der Offenlegungspflicht. Wenn die Seite nicht meinungsbeeinflussend ist, dann genügen die einfachen Angaben (Name, Ort)...

Ja, hab ich gelesen ... und was in mir wiederum die Frage aufwirft wozu diese Offenlegung gut sein soll (ausser der Tatsache dass halt wieder mal ein Jurist seinen Dün***** verewigen wollte?).

Zitat:
Ich halte die Seiten von Anticacher jedenfalls schon für meinungsbeeinflussend...

Hmm, wo ist die Grenze zwischen meinungsbeinflussend und verrückt? :balla:

orotl

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 Betreff des Beitrags: Re: Geocaching Gegenbewegungen
BeitragVerfasst: Sonntag 4. Juli 2010, 20:24 
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Registriert: Freitag 23. November 2007, 07:49
Beiträge: 337
PlanetEarth hat geschrieben:
Aber vielleicht kann ja ime mehr dazu sagen...

Zur Impressumspflicht nichts, was Herr Dr. Schmidbauer dort nicht schon geschrieben hätte.

Und generell zum Thread-Thema:
IANAL, aber das ist ein Problem, das imho vernünftigerweise/praktischerweise nicht juristisch lösbar ist.


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