PlanetEarth hat geschrieben:
@orotl: Ich hasse das Juristendeutsch auch. Und ja, ich habe internet4jurists gelesen, mehrfach...
Zur Impressumspflicht: Da wir hier kein Juristenforum sind, habe ich Impressumspflicht und Offenlegunspflicht in einen Topf geworfen, was aber wie geschrieben wurde, natürlich unterschiedlich ist.
Naja, ich bin zwar auch kein Jurist, aber der Unterschied zwischen Impressum und Offenlegungspflicht ist selbst für mich leicht verständlich.
Uuund: von essentieller Bedeutung

Zitat:
D.h. Jede Webseite (§1/1/5a/b) unterliegt nach §25 der Offenlegungspflicht. Wenn die Seite nicht meinungsbeeinflussend ist, dann genügen die einfachen Angaben (Name, Ort)...
Ja, hab ich gelesen ... und was in mir wiederum die Frage aufwirft wozu diese Offenlegung gut sein soll (ausser der Tatsache dass halt wieder mal ein Jurist seinen Dün***** verewigen wollte?).
Zitat:
Ich halte die Seiten von Anticacher jedenfalls schon für meinungsbeeinflussend...
Hmm, wo ist die Grenze zwischen meinungsbeinflussend und verrückt?
orotl