Steiracaching

Geocaching in der Steiermark
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 Betreff des Beitrags: verbots-vergleich
BeitragVerfasst: Freitag 7. Mai 2010, 12:19 
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mir kommt in letzter zeit öfters vor, dass für viele leute (cacher) gewisse verbote weniger ernst sind als andere.

zb
wenn jemand mit dem auto auf einer forststrasse fahrt wird richtig gemotzt.
wenn jemand ein 'betreten verboten' ignoriert ist er auch der böse.
aber wenn zb mountainbiker auf allen möglichen wanderwegen (die mit radfahren verboten markiert sind) fahren, ist das absolut okay.

jetzt interessiert es mich wie ihr das wirklich seht.
ich finde es nicht okay und verstehe nicht wieso jemand zb einen wandercache der bei den attributes ein durchgestrichenes radl hat unbedingt mit dem mtb machen muss.

kann ein fahrradverbot weniger wert sein als ein auto- oder fussgängerverbot?

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nixtun


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 Betreff des Beitrags: Re: verbots-vergleich
BeitragVerfasst: Freitag 7. Mai 2010, 14:48 
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hmmm ist radfahren auf wanderwegen grundsätzlich verboten? :nixweiss:
ich kenn eigentlich nur forststraßen wo es ein manchmal eine verbotstafel für radfahrer gibt...

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 Betreff des Beitrags: Re: verbots-vergleich
BeitragVerfasst: Freitag 7. Mai 2010, 14:49 
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und dürfen auf ausgewiesenen mtb-strecken (wie z.b. die aufm schöckl) dann auch fußgänger gehen?

fragen über fragen... :nixweiss:

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 Betreff des Beitrags: Re: verbots-vergleich
BeitragVerfasst: Freitag 7. Mai 2010, 15:51 
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Das freie Wegerecht gibt jedem das Recht auf Betretung, mit dem Rad handelt es sich um eine Befahrung --> es muss die Erlaubnis des Grundeigentümers eingeholt werden :|
Ähnlich verhält es sich mit dem verstecken von Gegenständen (z.B. Tupperware) auf Grundstücken, wie ihr alle wisst :!: :arrow: Grundeigentümer fragen, mündlich sollte genügen

ich bekomme bald eine Zusammenfassung von rechtlichen Umfängen was solche Sachen angeht, sobald ich das bekomme (wenn ich es überhaupt bekomme) dann gibt's einen Artikel auf geocache.at, bzw. den link wieder hier im Forum

edit: Tourenski und Schneeschuhe: hier handelt es sich übrigens auch um eine "Betretung", nur Finger weg von Jungwäldern und Schutzzonen (sollten im Zweifelsfall erkennbar, bzw. gar mit Tafeln gekennzeichnet sein)

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Malus Sana In Corpore Sano
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 Betreff des Beitrags: Re: verbots-vergleich
BeitragVerfasst: Freitag 7. Mai 2010, 15:58 
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ich bin einmal ehrlich, solange keine Bauer in der Nähe ist, fahren wir auf Forststraßen so lange es die Wegverhältnisse dem flodderwaggon erlauben,

hmm betreten verboten, dass ist eine schwierige Sache, schaut die Sache nach privat aus lassen wirs, schaut es nach einer pro forma tafel um keine Haftung übernehmen zu müssen, wird die Tafel schon ignotiert.

Thema MTB uhhh sehr schwierig, also ich halte es mit dem MTB so, auf Hauptwanderrouten bei Wanderrushhour hast mit dem Mtb nichts verloren, auf Steigen lass ich es auch sein. Die Verbote sind ja hauptsächlich aus Haftungsgründen aufgestellt, weil wir einfach eine besch... und sinnlose Wegeregelung im ABGB haben.
Für mich haben Wanderer immer Vorrang und es ist Rücksicht zu nehmen, heisst langsamer werden sicher vorbeifahren.
Die Situation ist aber viel besser und unkomplizierter als vor 10 Jahren. So lange man den entgegenkommenden Wanderer nicht gefährdet sehe ich kein Problem, fahre oft auf Wanderwegen und hatte schon lange keine Probleme mehr.

Die Sache mit den Verboten wuchert immer mehr, da die Haftungsfragen dominieren, ich versuche es mit dem guten alten Hausverstand (nicht dem vom Billa :lol:) damit bin ich noch immer am besten gefahren.


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 Betreff des Beitrags: Re: verbots-vergleich
BeitragVerfasst: Freitag 7. Mai 2010, 16:44 
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Registriert: Freitag 23. November 2007, 07:49
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Für mich ist das simpel (und abgestuft):

* Mountainbiken ist überall verboten, ausser es ist explizit erlaubt, also auf ausgewiesenen MTB-Strecken (also ist MTB auf allen normalen Wanderwegen und - wegen der fehlenden Ausstattung nach der Fahrradverordnung - auch auf allen öffentlichen Strasssen verboten!!)

* Autofahren ist grundsätzlich nur auf öffentlichen Strassen erlaubt - eigentlich eh logisch und für alle Führerscheinbesitzer bekannt.

* Gehen ist im Wald und auf öffentlichen Flächen grundsätzlich immer erlaubt - Ausnahmen gelten z.B. in Jungwäldern, rund um Wildfütterungen etc.

Darüber hinaus gilt: Fahrverbotsschilder sind überhaupt nur auf öffentlichen Strassen notwendig - überall sonst gilt das grundsätzliche Fahrverbot schon aufgrund des fremden Eigentumsrechtes!


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 Betreff des Beitrags: Re: verbots-vergleich
BeitragVerfasst: Freitag 7. Mai 2010, 17:03 
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Registriert: Dienstag 20. November 2007, 09:37
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ime hat geschrieben:
Für mich ist das simpel (und abgestuft):

* Mountainbiken ist überall verboten, ausser es ist explizit erlaubt, also auf ausgewiesenen MTB-Strecken (also ist MTB auf allen normalen Wanderwegen und - wegen der fehlenden Ausstattung nach der Fahrradverordnung - auch auf allen öffentlichen Strasssen verboten!!)

* Autofahren ist grundsätzlich nur auf öffentlichen Strassen erlaubt - eigentlich eh logisch und für alle Führerscheinbesitzer bekannt.

* Gehen ist im Wald und auf öffentlichen Flächen grundsätzlich immer erlaubt - Ausnahmen gelten z.B. in Jungwäldern, rund um Wildfütterungen etc.

Darüber hinaus gilt: Fahrverbotsschilder sind überhaupt nur auf öffentlichen Strassen notwendig - überall sonst gilt das grundsätzliche Fahrverbot schon aufgrund des fremden Eigentumsrechtes!


Aber woran erkenne ich eine nicht-öffentliche Straße? Wenn ein Weg, der offenbar befahrbar ist (nicht nur zwei Spurrinnen über eine Wiese, sondern 3m breit und geschottert), von einer offensichtlich öffentlichen Straße (mit Bodenmarkierung, Straßenschilder, blahblah) abzweigt, woran kann ich dessen Nicht- oder Doch-Öffentlichkeit erkennen?
In meiner Umgebung gibt es Unmengen solcher Straßen, die zum Teil asphaltiert oder geschottert beginnen, mit regulären Überführungen über die A9, und dann im weiteren Verlauf stetig "niederrangiger" werden und schliesslich in Waldwege übergehen. Muss ich mich da im Grundbuch schlau machen, oder muss eine nicht-öffentliche Straße gekennzeichnet sein?
Ich gehe davon aus, dass eine Straße, die bei Schlechtwetter mit einem normalen PKW schwer befahrbar ist, nicht öffentlich ist, aber sonst?

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Gort! Klaatu barada nikto!


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 Betreff des Beitrags: Re: verbots-vergleich
BeitragVerfasst: Freitag 7. Mai 2010, 17:12 
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grazerflodders hat geschrieben:
ich bin einmal ehrlich, solange keine Bauer in der Nähe ist, fahren wir auf Forststraßen so lange es die Wegverhältnisse dem flodderwaggon erlauben, (..)
So lange man den entgegenkommenden Wanderer nicht gefährdet sehe ich kein Problem, fahre oft auf Wanderwegen und hatte schon lange keine Probleme mehr.


Das ist zum einen natürlich juristisch verwerflich (abstrakt), zum anderen ist es letztlich auch konkret unvernünftig: einmal wegen der von dir angesprochenen Haftungsfragen, dann aber auch wegen der Gefahr, zusätzlich zu den Schadenersatzklagen auch noch Besitzstörungsklagen und Unterlassungsbegehren umgehängt zu bekommen.
Darüber hinaus riskierst du auch noch Verwaltungsstrafen (nach Geländefahrzeugegesetz, Jagdgesetz etc.).


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 Betreff des Beitrags: Re: verbots-vergleich
BeitragVerfasst: Freitag 7. Mai 2010, 17:17 
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Schuhhirsch hat geschrieben:
Aber woran erkenne ich eine nicht-öffentliche Straße?
Wenn Sie nicht beschildert ist, vor Ort gar nicht.

Zitat:
Muss ich mich da im Grundbuch schlau machen,
Ja. Im Grundbuch oder bei der Gemeinde.

Zitat:
oder muss eine nicht-öffentliche Straße gekennzeichnet sein?
Nein. Im Grunde musst du davon ausgehen, dass alles, was nicht dir gehört, jemandem anderen privat(!) gehört.

Zitat:
Ich gehe davon aus, dass eine Straße, die bei Schlechtwetter mit einem normalen PKW schwer befahrbar ist, nicht öffentlich ist,
Nicht einmal das ist sicher.

Zitat:
aber sonst?
Ja, das Leben ist kurz, besch*** und voller Unwägbarkeiten. :D


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 Betreff des Beitrags: Re: verbots-vergleich
BeitragVerfasst: Freitag 7. Mai 2010, 17:31 
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Die Sache ist in Österreich eh ganz einfach... :ironie:

Das was jemand gerne macht ist prinzipiell für diese Person erlaubt und völlig in Ordnung. Für alle die daran keinen Spaß haben, bzw. dem Hobby oder der Tätigkeit nicht nachgehen ist es natürlich strengstens verboten.

Finde es alleine schon amüsant, wenn ein und die selbe Person einmal im Auto über die Deppen von Radfahrern schimpft und des sind alles Arschlöcher und was weiß ich und wenn Sie mit dem Rad fahren schimpfen Sie in einer Tour über die Autofahrer...

So ist das auch mit den Sachen im Wald. Wenn ich denke wie oft mich Leute schon angemotzt haben, wenn ich mit dem 4x4 wo abseits unterwegs war (und das waren im seltensten Fall Anrainer) und die selben Personen Hackn mitm Radl durchs Gemüse und da ist alles in Ordnung...

Nehmen und Geben... Eigentlich ganz einfach, aber die Mehrheit der Österreicher ist dafür anscheinend zu bescheuert...


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 Betreff des Beitrags: Re: verbots-vergleich
BeitragVerfasst: Freitag 7. Mai 2010, 18:53 
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@ime
rein rechtlich gebe ich Dir recht, aber zum Glück schaut die erlebte und gelebte Praxis anders aus.

In den vielen Jahren seit dem ich mit MTB unterwegs bin und die relativ kurze Zeit in der ich Cache, ist das Muster immer sehr ähnlich. Wie man in den Wald hineinschreit hallt es zurück. Die einzigen Spaßlosen und Paragraphenreiter sind angestellte Forstverwalter bzw. Jäger von MM oder kirchlichen Gutsverwaltungen. Die Herrschaften pflaumen selbst Wanderer an (schon einige male erlebt); unbestätigter Meldungen sogar das eigene Spiegelbild :lol:

Ich bin bisher bestens mit der beschriebenen Vorgansgweise gefahren und werde sie auch beibehalten, wir haben dabei auch schon einige Bauern, Jäger und Waldbesitzer getroffen und gemütlich geratscht.


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 Betreff des Beitrags: Re: verbots-vergleich
BeitragVerfasst: Freitag 7. Mai 2010, 19:01 
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grazerflodders hat geschrieben:
@ime
rein rechtlich gebe ich Dir recht, aber zum Glück schaut die erlebte und gelebte Praxis anders aus.

(...)



Mir ist das schon klar (und das kann man aus meinem Antwortpost an O. auch herauslesen), aber für die weniger betuchten oder we iger erfahrenen user hier sollte man schon klarstellen:

Selbst der erste Verstoß kann (ohne Beschilderung und ohne Vorwarnung!) gleich mehrere tausend Euro kosten. Ob man dieses Risiko eingeht, muss letztlich eh jede/r für sich selbst entscheiden.


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 Betreff des Beitrags: Re: verbots-vergleich
BeitragVerfasst: Freitag 7. Mai 2010, 19:09 
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ime hat geschrieben:
Selbst der erste Verstoß kann (ohne Beschilderung und ohne Vorwarnung!) gleich mehrere tausend Euro kosten. Ob man dieses Risiko eingeht, muss letztlich eh jede/r für sich selbst entscheiden.


Ich denke die Gefahr ist beim MTB nicht so gewaltig... Beim Auto siehts da schon etwas kritischer aus... Ausser man hat so ein geiles James Bond Kennzeichen :cowboy:


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 Betreff des Beitrags: Re: verbots-vergleich
BeitragVerfasst: Freitag 7. Mai 2010, 19:33 
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ime hat geschrieben:
* Autofahren ist grundsätzlich nur auf öffentlichen Strassen erlaubt - eigentlich eh logisch und für alle Führerscheinbesitzer bekannt.


echt?

_________________
mit löblichen Grüßen, Termite2712

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der, der mit dem Postlermoped unterwegs war ...


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 Betreff des Beitrags: Re: verbots-vergleich
BeitragVerfasst: Freitag 7. Mai 2010, 19:35 
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Registriert: Freitag 23. November 2007, 07:49
Beiträge: 337
Termite2712 hat geschrieben:
ime hat geschrieben:
* Autofahren ist grundsätzlich nur auf öffentlichen Strassen erlaubt - eigentlich eh logisch und für alle Führerscheinbesitzer bekannt.


echt?


Ernst?


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