Nachdem doch einige in betroffenen Gebieten unterwegs zu sein scheinen duerfte
dieser Link doch interessant sein.
Zitat:
Im Bereiche der nachangeführten Gemeindegebiete wird das Betreten von durch Wind-
wurfschäden betroffenen Waldflächen verboten:
Deutschfeistritz, Eisbach, Großstübing, Gschnaidt, Kumberg, St. Radegung bei Graz, Stiwoll
und Übelbach
Die Missachtung dieses Verbotes wird zur Verwaltungsübertretung erklärt. Von diesem
Verbot ausgenommen sind alle mit der Holzbringung / Aufarbeitung der Waldschäden
befassten Personen, insbesondere Waldbesitzer, Forstarbeiter und sonstiges Hilfspersonal,
Behördenorgane und Organe des Bundesheeres.
Verwaltungsübertretungen werden mit einer Geldstrafe bis zu 3634,- Euro von der
Bezirksverwaltungsbehörde bestraft.
Diese Verordnung tritt mit 31.1.2008 in Kraft; diese Regelung wird durch öffentliche
Bekanntmachung kundgemacht und tritt spätestens drei Monate nach ihrem Wirksamwerden
außer Kraft.